Führerscheinuntersuchungen

Wird im Normalfall vom Praktischen Arzt durchgeführt. Eine Liste dieser Ärzte erhalten Sie von Ihrer Fahrschule.
Falls bei dieser Untersuchung Auffälligkeiten beim Sehtest auftreten, erfolgt eine genaue augenärztliche Untersuchung.

Anforderung einer augenärztlichen Stellungnahme durch den Amtsarzt:

Bei befristeten Führerscheinen erfolgt zunächst die Untersuchung beim Amtsarzt. Dieser entscheidet über die weiteren notwendigen fachärztlichen Untersuchungen.
Zum Augenarzt werden Sie wegen einer Stellungnahme beispielsweise bei unklarer Sehstörung, funktioneller Einäugigkeit und fortgeschrittenen Augenleiden geschickt.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung die Überweisung vom Amtsarzt mit.

Die Untersuchung umfasst die Überprüfung der Sehschärfe korrigiert und unkorrigiert, ein Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und Augenhintergrund.
Beurteilung des Krankheitsbildes hinsichtlich der Auswirkung für das Lenken eines Fahrzeuges und die empfohlene ärztliche Kontrolluntersuchung.

Die Kosten dafür werden NICHT von der Krankenkasse übernommen.

ORDINATION DR. ANDREA FOIT
Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie

A. Leopoldsgasse 6-8/4, 1020 Wien
T. +43 1 214 60 22
F. +43 1 214 60 22 – 4